6 notwendige Sicherheitshaft auf die Maximaldauer von sechs Monaten anzusetzen. Wenn die Verteidigung ausführt, es handle sich vorliegend um ein «simples Verlängerungsverfahren», verkennt sie die Bedeutung dieses Verfahrens für ihren Klienten. Die BVD haben die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um weitere fünf Jahre beantragt. Es geht also um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, ob der Beschwerdeführer weitere fünf Jahre im Massnahmenvollzug zu verbringen hat.