Unbestrittenermassen zeichnet das Gutachten insgesamt ein tendenziell positives Bild des Beschwerdeführers. In einem Schreiben an die BVD vom 26. Februar 2019 wird dieses Gutachten von der behandelnden Fachpsychologin und Dr. med. G.________, Chefarzt der Psychiatrischen Dienste H.________, jedoch ungewöhnlich scharf und ausführlich kritisiert (Vollzugsakten pag. 748 ff.). So sind sie der Ansicht, die psychiatrische Diagnose des Gutachters sei falsch. Auch habe er wesentliche Problembereiche des Beschwerdeführers nicht erkannt.