5 sozialisierung zu erreichen, ist für die Beurteilung der Sicherheitshaft irrelevant. Diese Frage ist für den Massnahmenvollzug relevant, der in der Verantwortung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) liegt. Sie beschlägt zudem den Verlängerungsentscheid, jedoch nicht die Sicherheitshaft, welche einzig dessen Vorbereitung dient und hierfür sowohl geeignet als auch erforderlich ist. 6.3 Das Gericht hat sich bei der Anordnung einer Massnahme nach Art. 59 StGB auf eine sachverständige Begutachtung zu stützen (Art.