5. Es sei dem Beschwerdeführer für dieses Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Unterzeichneten. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Gestützt darauf wurde am 27. Mai 2019 ein Beschwerdeverfahren eröffnet und verfügt, die amtliche Verteidigung des Verurteilten durch Rechtsanwalt B.________ gelte auch für das Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Im Beschwerdeverfahren verzichteten sowohl die zuständige Staatsanwaltschaft als auch das Zwangsmassnahmengericht auf eine Stellungnahme.