3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin B.________ (mit den Akten) - Kantonspolizei Bern, KTD, ED-Behandlung - Kantonspolizei Bern, C.________, Polizeiwache Ittigen, Rain 7, 3063 Ittigen Bern, 12. April 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: