Daher gelten seine Einsprachen als zurückgezogen, sodass mit Verfügung des Regionalgerichts vom 14. Mai 2019 richtigerweise festgestellt wurde, dass die Strafbefehle Nr. BJS 18 26535 vom 22. Oktober 2018 und BJS 19 5687 vom 11. März 2019 der Staatsanwaltschaft in Rechtskraft erwachsen sind. Die Ausführungen in der Replik gehen augenfällig an der Sache vorbei. Es erübrigen sich einlässliche Erwägungen zu seinen rechtlich unhaltbaren Darlegungen, die offenbar aus dem Argumentationsrepertoire der sogenannten Selbstverwalter/Reichsbürger oder ähnlichem stammen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist ein demokratischer Rechtstaat.