und sein Vermögen zu verfügen. Dieses Recht hat ausschliesslich A.________ selber. • Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) inkl. der daraus abgeleiteten Gesetze ist ausschliesslich die Rechtsgrundlage der Organe der Schweizerischen Eidgenossenschaft / Kanton Bern. • Die BV inkl. der abgeleiteten Gesetze sowie die Rechtsprechung der Schweizerischen Eidgenossenschaft / Kanton Bern sind keine Rechtsgrundlagen von A.________. • Gemäss BV Art. 35 sind alle Organe der Schweizerischen Eidgenossenschaft verpflichtet, die in der BV definierten Grundrechte zu verwirklichen.