382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 2 3. Der Beschwerdeführer begründet sein Rechtsmittel (in der Replik) wie folgt: Besten Dank für die Zustellung Ihrer oben genannten Verfügung. Diese ist vom Grundsatz her rechtsmissbräuchlich, verstösst gegen den Vertrag CIV184343-HH vom 22.11.2018 und unterdrückt insbesondere die folgenden rechtlich erheblichen Tatsachen: • Die Organe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, insbesondere des Kantons Bern besitzen keine Rechte über A.________ und sein Vermögen zu verfügen.