So entfalle der Vorwurf, dass Rechtsanwalt D.________ im selben Verfahren Parteivertreter und Beschuldigter sei. Rechtsanwalt D.________ sei zudem bis heute weder die Verfahrenseröffnung noch sonst ein Hinweis auf ein Strafverfahren gegen ihn mitgeteilt worden. Die Behauptung der Beschuldigten, wonach Rechtsanwalt D.________ bei der Entsch-