3 handlungsfähige, gut beleumundete und vertrauenswürde Person als Rechtsbeistand bestellen. Vorbehalten bleiben die Beschränkungen des Anwaltsrechts. Gemäss Art. 12 Bst. c BGFA haben die Rechtsanwälte jeden Konflikt zwischen den Interessen ihrer Klientschaft und den Personen, mit denen sie geschäftlich oder privat in Beziehung stehen, zu meiden. Nach Art. 127 Abs. 3 StPO kann ein Rechtsbeistand in den Schranken von Gesetz und Standesregeln im gleichen Verfahren die Interessen mehrerer Verfahrensbeteiligter wahren.