2 2. In der Beschwerde wird vorgebracht, die Staatsanwaltschaft versuche dem Beschwerdeführer Auflagen zu machen, wer ihn als Privatkläger vertreten dürfe. Es handle sich indes um eine private Vertretung und es sei in Kenntnis des Strafverfahrens gegen Rechtsanwalt D.________ sein Wunsch, sich durch diesen vertreten zu lassen. Die Staatsanwaltschaft verkenne, dass die Anzeige gegen Rechtsanwalt D.________ und die beiden Strafanträge gegen die Beschuldigte nicht den gleichen Lebenssachverhalt beträfen.