_, eingegangen. Folglich sei es nicht möglich, dass diese beiden oder ein anderer Vertreter aus derselben Advokatur ihn in dieser Sache vertreten würden, da ein Interessenskonflikt bestehe. Mit Schreiben vom 16. November 2018 zeigte Rechtsanwalt I.________ – tätig in derselben Kanzlei wie die Rechtsanwälte G.________ und D.________ – der Staatsanwaltschaft an, dass der Beschwerdeführer ihn in dieser Sache mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt habe.