8 Dem Umstand, dass J.________ am 5. September 2018 aussagte, es sei möglicherweise ein dritter Security-Mitarbeiter dabei gewesen, ist die Staatsanwaltschaft zu Recht nicht weiter nachgegangen. Dafür gab es schlicht keinen konkreten Anlass. Erstens relativierte J.________ seine Aussage selber stark, indem er zu Protokoll gab: «Aber eben, ich glaube dies nur und kann es nicht richtig bestätigen, denn ich war selber betrunken» (Z. 175 f.).