Bis er das Messer weg hat, geht man sowieso davon aus, ja» (Z. 230-234). Im Kern sagte der Beschuldigte somit konsistent aus, sie hätten den Beschwerdeführer nicht mehr geschlagen, nachdem von diesem keine Gefahr mehr ausgegangen war. E.________ gab diesbezüglich am 5. September 2017 zu Protokoll: «Beim zweiten Anlauf konnte ich ihn mit einem Hüftschwinger zu Boden führen. Während dem Ganzen sagte ich ihm zweimal, dass er das Messer loslassen soll, er hörte nicht darauf. Daraufhin lag er am Boden. Ich versuchte noch, ihm das Messer wegzunehmen und er wollte es nicht loslassen. Ich ergriff den Schlüsselbund, an welchem das Messer befestigt war und riss ihm diesen aus den Fingern.