6. Der Beschuldigte macht geltend, welche neuen Ermittlungsergebnisse der Vorhalt des WhatsApp-Chats bringen solle, bleibe unklar. Im Weiteren seien die Aussagen von F.________, G.________, H.________, I.________ und der beschuldigten Personen bereits zu Beginn übereinstimmend und detailreich gewesen. Hingegen seien jene des Beschwerdeführers lückenhaft sowie in sich nicht stimmig gewesen und später korrigiert worden. All diese Personen hätten ausgesagt, entweder gese-