9 tat im gegenteiligen Sinn beeinflussen könnten – weder bieten sich sinnvollerweise weitere Einvernahmen noch sonstige Beweismassnahmen an. Entsprechend wurde das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung zu Recht eingestellt. Eine Verfahrenseinstellung ist auch bei schwereren Delikten möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die StPO macht diesbezüglich keine Unterschiede. Eine Anklageerhebung drängt sich hier nicht auf.