__ Schläge ins Gesicht erhielt» (Z. 57-52). Weiter: «Wie bereits erwähnt, stoppten wir, als er keinen Widerstand mehr leistete und am Boden lag» (Z. 108 f.) sowie «Nachdem ich ihm das Messer entreissen konnte, löste ich den Würgegriff, worauf er unverzüglich wieder auf mich losgekommen ist. Aus diesem Grund schlugen ich und Herr E.________ auf ihn ein. Zu erwähnen ist, dass Herr C.________ bereits als wir ihn am Boden festhielten, durch uns geschlagen wurde, damit er das Messer loslässt» (Z. 160-164). Anlässlich der Einvernahme vom 28. Februar 2018 relativierte der Beschuldigte: «Schlugen Sie weiter auf Herrn C.________ ein, als Sie ihm das Messer aus der Hand entfernen konnten?