7 von dort nicht ins Gesicht schlagen. Hätten Sie Herrn C.________ zugetraut, dass er Sie auch noch vom Boden aus verletzen könnte? Ja, schon. Bis er das Messer weg hat, geht man sowieso davon aus, ja» (Z. 230-234). Im Kern sagte E.________ somit konsistent aus, sie hätten den Beschwerdeführer nicht mehr geschlagen, nachdem von diesem keine Gefahr mehr ausgegangen war. Der Beschuldigte selber gab diesbezüglich am 5. September 2017 zu Protokoll: «Beim zweiten Anlauf konnte ich ihn mit einem Hüftschwinger zu Boden führen.