Dasselbe gilt für die Theorie, E.________ habe mit denjenigen Personen, die aussagten, sie hätten ein Messer gesehen, zusammen gearbeitet (siehe Z. 158). Vielmehr ist zu folgern, dass der Beschuldigte einen rechtswidrigen Angriff gegen seinen Arbeitskollegen – in einer von ihm als gefährlich eingeschätzten Situation (Bedrohung mit einem Messer) des gewaltbereit wirkenden Beschwerdeführers – in verhältnismässiger Weise abgewehrt hat. Der Beschuldigte machte den Beschwerdeführer mit Hilfe von E.________ kampfunfähig