__ Schläge ins Gesicht erhalten habe (EV Beschuldigter vom 05.09.2017, Z. 57 ff.). Bei der zweiten Befragung habe er seine Aussage dahingehend geändert, dass er den Beschwerdeführer nicht mehr geschlagen habe, nachdem er ihm das Messer habe wegnehmen können (EV Beschuldigter vom 28.02.2018, Z. 242 f.).