_ zumachte und die Messerklinge auf dessen Bauch richtete, sah sich der Beschuldigte – ebenfalls Security-Mitarbeiter – veranlasst, zu Gunsten von E.________ einzugreifen und den drohenden Angriff gegen Leib und Leben seines Kollegen abzuwehren. Da ihm dies aufgrund der heftigen Gegenwehr des Beschwerdeführers allein mit Festhalten nicht gelang, sah der Beschuldigte keine andere Möglichkeit, als den Angreifer mit Faustschlägen ins Gesicht ausser Gefecht zu setzen.