382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. In der Einstellungsverfügung wird folgender Sachverhalt als erstellt angesehen: Der Security-Mitarbeiter E.________ wollte den schwer alkoholisierten Beschwerdeführer aufgrund eines vorangegangenen Vorfalls nicht mehr ins M.________(Bar) in Bern einlassen, woraufhin der Beschwerdeführer diesen mit einem ausgeklappten Messer bedrohte. Als der Beschwerdeführer dabei einen Schritt auf E.________ zumachte und die Messerklinge auf dessen Bauch richtete, sah sich der Beschuldigte – ebenfalls Security-Mitarbeiter – veranlasst, zu Gunsten von E.___