Zudem muss aufgrund des Videomaterials auch davon ausgegangen werden, dass es dem Beschwerdeführer gelang, den Beschuldigten zu treten. Die Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er sein Bein nicht bewusst angehoben habe, sondern das automatisch passiert sei, als ihn die Securitrans-Mitarbeiter nach hinten gezogen hätten (vgl. Einvernahme vom 12. Februar 2019, S. 13, Z. 401 ff.), lassen sich mit den Videoaufzeichnungen nicht in Einklang bringen. Ebenso wenig die in der Replik vorgebrachte Variante, dass es auf das Überraschungsmoment seines Losreissversuchs zurückzuführen sei, dass er einen Schritt nach vorne habe gehen können.