Es handelte sich nicht um einen kurzen Losreissversuch. Der Beschwerdeführer befand sich eindeutig in Vorwärtsbewegung und konnte mehr als einen Schritt machen. Den Securitrans-Mitarbeitern gelang es nicht, ihn zu stoppen. Mit Blick darauf gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte davon ausgehen musste, der Beschwerdeführer sei ausreichend gesichert. Vielmehr bestätigen die Videoaufzeichnungen, dass der Beschwerdeführer immer noch nicht hinreichend unter Kontrolle war. Zudem muss aufgrund des Videomaterials auch davon ausgegangen werden, dass es dem Beschwerdeführer gelang, den Beschuldigten zu treten.