Dann habe er vom Beschwerdeführer einen Tritt in die Leiste/Oberschenkelgegend erhalten. Anschliessend habe er sich komplett gegen den Beschwerdeführer gedreht, habe einen Ablenkungsschlag gegen den Kopf des Beschwerdeführers ausgeführt und habe diesen zusammen mit einem Mitarbeiter der Securitrans zu Boden führen können. Als sie den Beschwerdeführer wieder aufgestellt und an die Wand gestellt gehabt hätten, seien die Beschimpfungen losgegangen (Einvernahmeprotokoll S. 3, N. 56 ff.). Der Beschwerdeführer bestreitet, den Beschuldigten getreten zu haben und macht geltend, er sei zu diesem Zeitpunkt bereits in Handschellen gewesen.