Das habe den Beschwerdeführer aber noch wütender gemacht. Er (der Beschuldigte) habe sich dann weggedreht und sei mit dem Rücken zum Beschwerdeführer gestanden. Er habe dann wahrgenommen, wie sich der Beschwerdeführer nochmals mit grosser Kraft habe losreissen wollen, habe sich umgedreht und versucht, den Beschwerdeführer zurückzuhalten. Dann habe er vom Beschwerdeführer einen Tritt in die Leiste/Oberschenkelgegend erhalten.