Vorausgesetzt ist zudem die Absicht, sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, wobei Eventualabsicht genügt (Urteil des Bundesgerichts 1C_395/2018 vom 21. Mai 2019 E. 3.1 mit zahlreichen Hinweisen). 6.2 Der Beschuldigte führt in seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 25. Oktober 2018 aus, er sei zu den Securitrans gegangen, die versucht hätten, jemanden festzuhalten, und habe versucht, die umherstehenden Personen zurückzudrängen, weil diese hätten dazwischenfunken wollen.