Die Videoaufzeichnung zeigt eindrücklich, wie die Mitarbeiter der Securitrans grosse Mühe hatten, den Beschuldigten unter Kontrolle zu halten. Sie wurden ständig hin- und her gerissen. Zudem spricht der Beschwerdeführer von zwei Faustschlägen des Beschuldigten. Aus der Videoaufzeichnung ergibt sich, dass es sich nur um einen Schlag handelte. Die Aussagen des Beschwerdeführers erscheinen damit in mehreren Punkten widersprüchlich und nicht glaubhaft. Diese Widersprüche lassen sich auch nicht einzig mit dem Umstand erklären, dass der Beschwerdeführer ein Interesse hat, sich im gegen ihn geführten Verfahren nicht zu belasten.