Ein paar Sekunden später sei der Beschuldigte gekommen und habe ihm zwei Faustschläge gegeben (S. 6, Z. 210 ff.). Diese Aussage steht im Widerspruch zu seinen weiteren Aussagen, wonach er die Polizei erst wahrgenommen habe, als er die Faustschläge vom Beschuldigten kassiert gehabt habe (Einvernahme vom 26. März 2019, S. 9, Z. 367 f., Einvernahme vom 12. Februar 2019, S. 9, Z. 262 f., Z. 279 f.). Zudem bestätigen die Videoaufzeichnungen, dass die Polizei bereits einige Zeit vor der Ausübung des Ablenkungsschlags durch den Beschuldigten vor Ort gewesen ist.