Der Umstand, dass der Beschwerdeführer beim Ablenkungsschlag durch den Beschuldigten allenfalls Schmerzen im Kiefer und am Finger verspürte, schliesst jedenfalls nicht aus, dass er sich die Verletzungen bereits vorgängig zugezogen hatte. Weiter gab der Beschwerdeführer am 26. März 2018 an, sie hätten auf das Eintreffen der Polizei gewartet. Was er noch im Kopf habe sei, dass die Polizei eingetroffen sei. Ein paar Sekunden später sei der Beschuldigte gekommen und habe ihm zwei Faustschläge gegeben (S. 6, Z. 210 ff.).