4 nen selber durchgeführten Schlag entstanden sein. Anders als der Beschwerdeführer geltend macht, ergibt sich aus den Arztberichten nicht, dass einzig der Ablenkungsschlag und das anschliessende zu Boden führen die Ursachen für seine Verletzungen sein können. So geht auch aus dem Bericht des Hausarztes des Beschwerdeführers, Dr. med. G.________, vom 24. August 2018 einzig hervor, dass die Verletzungen auf eine tätliche Auseinandersetzung zurückzuführen sind. Zudem hatte der Zeuge E.___