Weiter gab auch der Zeuge E.________ (Mitarbeiter Securitrans) an, dass der Beschwerdeführ habe einstecken müssen und er auch jemanden geschlagen habe (Einvernahme vom 27. November 2018, S. 5, Z. 126 f.). Die Aussagen des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der vorgängigen Schlägerei sind daher nicht glaubhaft. 5.4 Die Staatsanwaltschaft edierte sowohl bei der Universitätsklinik für Allgemeine Innere Medizin als auch der Universitätsklinik für Plastische- und Handchirurgie des Inselspitals einen Arztbericht. Diese Berichte datieren vom 31. August 2018 und äussern sich auch zur Frage der Ursache der Verletzungen des Beschwerdeführers.