Die Angaben des Beschwerdeführers gegenüber den Notfallärzten stehen im Einklang mit dem Ablauf der Schlägerei, wie sie auf den Videoaufzeichnungen dokumentiert ist. Anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 26. März 2018 als beschuldigte Person sagte der Beschwerdeführer ebenfalls aus, er habe sonst noch Fäuste kassiert (S. 5, Z. 180). Erst im Rahmen der staatsanwaltlichen Einvernahme als beschuldigte Person und Auskunftsperson vom 12. Februar 2019 gab er an, er sei bei der vorgängigen Schlägerei nicht geschlagen oder getreten worden. Er habe sich gut wegbücken und wegdrehen können.