Gestützt auf die Einvernahmen und das Videomaterial ergebe sich zusammengefasst, dass der Beschuldigte ihn mit einem Faustschlag und einem Fusstritt mit dem linken Bein gegen den Kopf zu einem Zeitpunkt niedergestreckt habe, als er (der Beschwerdeführer) durch zwei Mitarbeiter der Securitrans fixiert gewesen sei und von diesen vom Beschuldigten weg nach hinten gezogen worden sei. 5.2 Entgegen der Vorbringen des Beschwerdeführers zeichnen weder die Einvernahmen noch die Videoaufzeichnungen ein solches Bild.