5. 5.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die grundlose und unverhältnismässige Gewaltanwendung durch den Beschuldigten habe zu seinen Verletzungen geführt. Gestützt auf die Einvernahmen und das Videomaterial ergebe sich zusammengefasst, dass der Beschuldigte ihn mit einem Faustschlag und einem Fusstritt mit dem linken Bein gegen den Kopf zu einem Zeitpunkt niedergestreckt habe, als er (der Beschwerdeführer) durch zwei Mitarbeiter der Securitrans fixiert gewesen sei und von diesen vom Beschuldigten weg nach hinten gezogen worden sei.