Nebst dem Beschuldigten und dem Beschwerdeführer wurden ein Mitarbeiter der Securitrans, E.________, als Zeuge sowie ein an diesem Morgen ebenfalls anwesender Kollege des Beschwerdeführers, F.________, als Auskunftsperson einvernommen. Im Weiteren wurden die Aufzeichnungen der Videoüberwachung im K.________(Örtlichkeit) sowie diverse Arztberichte des Inselspitals und des Hausarztes des Beschwerdeführers ediert.