3. Am frühen Morgen des 28. Januar 2018 fand im K.________ (Örtlichkeit) eine Schlägerei statt, an der auch der Beschwerdeführer beteiligt war. Den Doppelpatrouillen der Securitrans gelang es nicht, die Situation unter Kontrolle zu bringen, weshalb die Kantonspolizei, wozu auch der Beschuldigte gehörte, als Verstärkung gerufen wurde. Der Beschwerdeführer wurde von zwei Mitarbeitern der Securitrans festgehalten. Dies war beim Eintreffen der Polizei immer noch der Fall. Dieser Sachverhalt ist unbestritten. Ebenso, dass der Beschuldigte dem Beschwerdeführer einen Ablenkungsschlag verpasste.