1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte am 29. April 2019 das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung ein. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 20. Mai 2019 Beschwerde ein. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung beim Gericht wegen Amtsmissbrauchs bzw. einfacher Körperverletzung anzuweisen, unter Kostenund Entschädigungsfolge.