2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, wird eine Entschädigung von CHF 2‘073.75 ausgerichtet. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die Entschädigung von CHF 2‘073.75 und dem amtlichen Verteidiger die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 489.25, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.