12. Das amtliche Honorar des Verteidigers für das Beschwerdeverfahren wird entsprechend der von Rechtsanwalt B.________ eingereichten Kostennote bestimmt. Der geltend gemachte Aufwand von 9.42 Stunden (8.75 Stunden Aufwand des Rechtsanwalts, 0.67 Stunden Aufwand eines Praktikanten resp. einer Praktikantin) sowie die Auslagen von CHF 108.50 scheinen angemessen. Der Stundenansatz für amtlich bestellte Anwälte beträgt CHF 200.00 (Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte [EAV; BSG 168.711]).