4. Der Ursprung des gegen den Beschwerdeführer geführten Strafverfahrens liegt in seiner Beziehung zu D.________, welche im Mai 2018 beendet wurde. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn, geboren am 11. Juni 2017. Die Beziehung war geprägt von Streitigkeiten und es kam zu gegenseitigen Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt (Tätlichkeit, Drohung, Beschimpfung und Nötigung). Die gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe lauteten laut Anzeigerapport dahingehend, D.__