2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland, a.o. Gerichtspräsidentin E.________ (mit den Akten) - Staatsanwältin D.________, Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft