Der Berichtsrapport des Dezernats BEX vom 29. März 2019 ist nachvollziehbar und begründet. Die Feststellung, dass auf den Zimmerböden des Erdgeschosses im Schlafzimmer, im Wohnzimmer und im Gästezimmer Bereiche festgestellt wurden, welche mit Heizöl kontaminiert gewesen seien, basiert auf entsprechenden labortechnischen Untersuchungen und erscheint als plausibel. Dass Spuren eines Brandbeschleunigers aufgefunden wurden, lässt Brandstiftung und damit auch ein Tötungsdelikt als plausibel erscheinen. Eine abschliessende Würdigung unter Berücksichtigung weiterer Argumente der Verteidigung ist im vorliegenden Verfahren nicht vorzunehmen.