_ (AG) im Fahrzeug befunden haben könnte (die Anrufe erfolgten rund um die festgestellten Bewegungen am Fahrzeug, welche wie dargelegt auch durch den Beschwerdeführer hätten ausgelöst werden können). Weitere offene Fragen bestehen auch im Zusammenhang mit der Lesebestätigung, welche offenbar nicht vom Mobiltelefon des Opfers versandt wurde. Wie die Staatsanwaltschaft ausführt, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Diese (und andere) offene Fragen werden im Laufe der Ermittlungen zu klären oder durch das urteilende Sachgericht zu beantworten sein.