5 3. Dezember 2018 vorlagen. Er sieht insbesondere in den nicht abschliessend geklärten Umständen rund um seinen Besuch bei der G.________ (AG) verlässliche Lebenszeichen des Opfers. Es seien mehrere Bewegungen am Fahrzeug registriert worden, welche ausschliesslich das Opfer verursacht haben könne, da er sich im Gebäude der G.________ (AG) befunden und keine Rauchpausen eingelegt habe. Eine Bedienung des Fahrzeugs vom Gebäude aus sei ausgeschlossen.