Das rechtsmedizinische Ergänzungsgutachten führt lediglich beispielhaft aus, dass die Gewalteinwirkung durch Schuss oder Sturz versursacht worden sein könnte. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht wesentlich, ob eine Schussverletzung als Todesursache ausser Betracht fällt bzw. ob Nachbarn einen Schuss gehört haben. Zentral mit Blick auf den dringenden Tatverdacht ist, dass von schwerer/grosser Gewalteinwirkung ausgegangen wird. Weiter könnte ein Sturz aus grosser Höhe für eine solche Verletzung sprechen. Das Opfer wurde im Schlafzimmer gefunden.