Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 23. März 2018 die Untersuchungshaft an und verlängerte diese in der Folge mehrmals um drei bzw. sechs Monate. Mit Entscheid vom 1. Mai 2019 wies das Zwangsmassnahmengericht das erneute Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers ab und verlängerte die Untersuchungshaft um sechs Monate bis am 1. November 2019.