1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens. Der Beschwerdeführer wurde gestützt auf den Haftbefehl vom 16. Februar 2018 am 18. Februar 2018 in Frankreich verhaftet und am 20. März 2018 in die Schweiz überführt. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 23. März 2018 die Untersuchungshaft an und verlängerte diese in der Folge mehrmals um drei bzw. sechs Monate.