5 sei von einem generellen Appellationscharakter gegen Missstände im Asylsystem geprägt. Es seien keine eventuell strafrechtlich relevanten Aktionen angekündigt worden. Hinsichtlich möglicher zukünftiger Straftaten fehlten ausreichend erhebliche und konkrete Anhaltspunkte. Des Weiteren müsste es sich um Delikte von gewisser Schwere handeln.