Diese Einschätzung wird durch die Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Bern, so etwa die Urteile SK 18 39 vom 27. August 2018 und SK 17 260 vom 24. Mai 2018, in denen es um vergleichbare Fälle von Raub ging, gestützt. Damit tritt die angeordnete Sicherheitshaft noch nicht in grosse Nähe der zu erwartenden Freiheitsstrafe und ist auch in dieser Hinsicht verhältnismässig.